Regel 18: Fußfehler
Während der Aufschlagbewegung, darf der Aufschläger nicht:
- seine Stellung durch Gehen oder Laufen verändern, wobei geringfügige Bewegungen der Füße erlaubt sind,
- die Grundlinie oder das Spielfeld mit einem Fuß berühren,
- die Fläche außerhalb der gedachten Verlängerung der Seitenlinie mit einem Fuß berühren,
- die gedachte Verlängerung des Mittelzeichens mit einem Fuß berühren.
Verstößt der Aufschläger gegen diese Regel gilt dies als »Fußfehler«.
Fall 1:
Darf der Aufschläger in einem Einzelspiel beim Aufschlag hinter dem Teil der Grundlinie zwischen der Seitenlinie des Einzel- und der Seitenlinie des Doppelspielfeldes stehen?
Entscheidung:
Nein.
Fall 2:
Darf der Aufschläger während der Aufschlagbewegung mit einem Fuß oder mit beiden Füßen nicht den Boden berühren?
Entscheidung:
Ja.
Auszug aus den ITF (International Tennis Federation) Regeln