Anhang II: Schläger

  1. Die Schlagfläche des Schlägers muss flach sein und aus einem Muster sich kreuzender Saiten bestehen, die an einem Rahmen befestigt und/oder an ihren Kreuzungspunkten abwechselnd verflochten oder verbunden sind. Das Besaitungsmuster muss völlig gleichmäßig sein und insbesondere in der Mitte nicht weniger dicht sein als in irgendeinem anderen Bereich. Der Schläger muss so konstruiert und besaitet sein, dass die Spieleigenschaften auf beiden Schlagflächen identisch sind.
    An den Saiten dürfen keine Gegenstände und hervorstehenden Teile angebracht sein, mit Ausnahme solcher, die ausschließlich und speziell dazu dienen, Verschleiß und Abnutzung oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern. Diese Gegenstände und hervorstehenden Teile müssen in Größe und Anordnung für solche Zwekke angemessen sein.
  2. Der Rahmen des Schlägers darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge von 73,7 cm und eine Gesamtbreite von 31,7 cm nicht überschreiten. Die Schlagfläche darf in der Gesamtlänge 39,4 cm und in der Gesamtbreite 29,2 cm nicht überschreiten.
  3. Der Rahmen, einschließlich Griff und Saiten, darf keine Vorrichtung aufweisen, die es ermöglicht, während des Spielens eines Punktes, die Form des Schlägers wesentlich zu verändern oder die Gewichtsverteilung wesentlich in Richtung der Längenachse des Schlägers zu verändern, was zu einer Änderung der Schwungkraft führen würde, oder vorsätzlich eine physikalische Eigenschaft zu verändern, welche die Leistungsfähigkeit des Schlägers während des Spiels beeinflussen kann. Es darf keinerlei Energiequelle, die in irgendeiner Weise die Spieleigenschaften eines Schlägers verändert oder beeinflusst, im Schläger oder am Schläger angebracht sein.
  4. Der Schläger darf keine Vorrichtung aufweisen, die dem Spieler während des Spiels eine Kommunikation ermöglicht, um Ratschläge oder Anleitungen jeglicher Art, hörbar und sehbar, zu empfangen.

Auszug aus den ITF (International Tennis Federation) Regeln

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