Regel 4: Schläger

Schläger, die zum Spiel nach den Tennisregeln der ITF zugelassen sind, müssen den in Anhang II aufgeführten technischen Spezifikationen entsprechen.

Die International Tennis Federation entscheidet über die Frage, ob ein Schläger oder Prototyp Anhang II entspricht oder anderweitig für das Spiel zugelassen oder nicht zugelassen wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag einer jeden Partei mit einem begründeten Interesse daran, einschließlich eines jeden Spielers, Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder, getroffen werden. Für solche Entscheidungen und Anträge gelten die entsprechenden Prüf- und Anhörungsverfahren der International Tennis Federation.

Fall 1:

Ist mehr als ein Besaitungsmuster auf der Schlagfläche eines Schlägers erlaubt?

Entscheidung:

Nein. Die Regel spricht von einem Muster (nicht Mustern) sich kreuzender Saiten (siehe Anhang II).

Fall 2:

Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers im Allgemeinen als gleichmäßig und flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?

Entscheidung:

Nein.

Fall 3:

Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines Schlägers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?

Entscheidung:

Ja. Doch dürfen solche Vorrichtungen nur außerhalb des Musters der sich kreuzenden Saiten angebracht werden.

Fall 4:

Während eines Punkts, reißen einem Spieler versehentlich die Saiten. Darf der Spieler fortfahren, mit diesem Schläger einen weiteren Punkt zu spielen?

Entscheidung:

Ja, es sei denn, dies wurde durch die Veranstalter ausdrücklich untersagt.

Fall 5:

Darf ein Spieler irgendwann während des Spielens mehr als einen Schläger benutzen?

Entscheidung:

Nein.

Fall 6: 

Darf eine Batterie, die die Spieleigenschaften beeinflusst, in einen Schläger eingebaut werden?

Entscheidung:

Nein. Eine Batterie ist untersagt, da sie eine Energiequelle ist. Das Gleiche gilt für Solarzellen und ähnliche Vorrichtungen.

 


Auszug aus den ITF (International Tennis Federation) Regeln

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