Regel 2: Ständige Einrichtungen

Die ständigen Einrichtungen des Platzes umfassen die hinteren und seitlichen Einzäunungen, die Zuschauer, die Tribünen und Plätze für Zuschauer, alle anderen Einrichtungen rund um den und über dem Platz, den Schiedsrichter, die Linienrichter, den Netzrichter und die Ballkinder, sofern sich diese auf den ihnen zugewiesenen Positionen befinden.
In einem Einzelspiel, das mit einem Doppelnetz und Einzelstützen gespielt wird, sind die Netzpfosten und der Teil des Netzes außerhalb der Einzelstützen ständige Einrichtungen und werden nicht als Netzpfosten oder als Teil des Netzes betrachtet.


Auszug aus den ITF (International Tennis Federation) Regeln

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